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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gesellschafter muss die Gesellschaft haben?
Eine Gesellschaft kann bereits mit nur einem Gesellschafter gegründet werden. Wenn du der einzige Gesellschafter bist, handelt es sich um eine „Sociedad Limitada Unipersonal“. Es gibt keine maximale Anzahl an Gesellschaftern
Wie läuft der Gründungsprozess ab?
- Nach Erhalt aller notwendigen Informationen bereiten wir die Dokumente vor.
- Du kansst entweder einen Firmennamen aus unserem Vorschlagskatalog wählen oder Deinen eigenen Namen reservieren.
- Wir vereinbaren einen Notartermin innerhalb von 24 Stunden, um die Gründungsurkunde zu unterzeichnen.
- Bitte beachte: Der Eintrag ins Handelsregister kann je nach dessen Auslastung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist das Mindestkapital der Gesellschaft?
Seit der Einführung des „Crea y Crece“-Gesetzes im Jahr 2022 kansst du eine Gesellschaft mit einem Mindeststammkapital von nur 1 € gründen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Was kostet der Service?
Der Basispreis für die Gründung einer Gesellschaft beträgt 550 €. Solltest du zusätzliche Leistungen wie die Beantragung der Ausländer Identifikation Nummer (NIE), notarielle Vollmachten oder beglaubigte Übersetzungen benötigen, können weitere Kosten anfallen. Wir informieren dich transparent über alle zusätzlichen Gebühren.
Was benötigt ein Ausländer, um eine Gesellschaft in Spanien zu gründen?
Um eine Gesellschaft in Spanien zu gründen, benötigt ein Ausländer eine Ausländer-Identifikationsnummer (NIE). Wenn die Person nicht persönlich in Spanien anwesend sein kann, sind notarielle Vollmachten erforderlich, damit wir in ihrem Namen handeln können. In einigen Fällen können beglaubigte Übersetzungen bestimmter Dokumente notwendig sein.
Warum ist ein steuerlicher Vertreter in Spanien notwendig?
Ein steuerlicher Vertreter ist für Nichtansässige, die eine Gesellschaft in Spanien gründen, verpflichtend. Er übernimmt die Verwaltung der steuerlichen Verpflichtungen, dient als Ansprechpartner für die Steuerbehörden und sorgt dafür, dass alle spanischen Vorschriften eingehalten werden.
Wann kann ich mein Unternehmen in Betrieb nehmen?
Dein Unternehmen kann sofort nach der Anmeldung der Geschäftstätigkeit den Betrieb aufnehmen – dies erfolgt direkt nach der notariellen Beurkundung.
Muss ich mich als Selbständiger anmelden?
Das hängt von deiner spezifischen Situation ab.
Nach spanischem Recht muss jede Gesellschaft mindestens einen Geschäftsführer haben, der in der Regel als Selbständiger angemeldet sein muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B.:
- Wenn Gesellschafter auf Grundlage ihrer Beteiligung oder eines Verwandtschaftsverhältnisses zur Anmeldung verpflichtet sind.
- Wenn der Geschäftsführer aufgrund bestimmter Umstände von der Anmeldepflicht befreit ist.
Unsere Anwälte beraten dich gerne individuell, um die beste Lösung für deine Situation zu finden.
Werde ich dauerhaft an die Agentur gebunden sein, und was passiert mit meinen Unterlagen, wenn ich kündige?
Nein, unser Service ist flexibel und ohne langfristige Vertragsbindung – du kannst ihn jederzeit kündigen. Nach der Kündigung senden wir dir alle Dokumente entweder direkt zu oder an eine von dir benannte Person.
Wie kann ich Fragen während des Registrierungsprozesses klären?
Unser Team steht dir jederzeit zur Verfügung:
- Telefonisch unter +49 157 532 80 920
- Per E-Mail an gesellschaften@enleyanwaelte.de
- Oder vereinbare eine Videokonferenz mit Deinem Anwalt für eine persönliche Beratung.